Corona-Maßnahmen
Für unsere Ferienhäuser gelten folgende zusätzliche Maßnahmen:
Alle halten sich an die Grundmaßnahmen
- Waschen Sie Ihre Hände oft und gründlich.
- Der Abstand von 1,5 Metern (wo möglich) ist obligatorisch
- Bleiben Sie bei Beschwerden zu Hause und lassen Sie sich umgehend testen.
- Sorgen Sie für viel frische Luft.
weitere Maßnahmen für Ferienwohnungen:
- In öffentlichen Innenräumen, die nicht geschlossen sind, besteht eine Mundschutzpflicht für alle Personen ab 13 Jahren. So auch in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Empfang und wichtigen Geschäften. In den Ferienhäusern müssen Sie keine Mundschutz tragen.
- Die Begrenzung der Personenzahl pro Platz in einer (wie das Gesetz es nennt) Unterkunft wird abgeschafft. Für Ferienhäuser, Bungalows und Gruppenunterkünfte bedeutet dies, dass wieder größere Gruppen empfangen werden können. Es gelten die Grundregeln, darunter das Abstandsgebot von 1,5 Metern und Hygieneauflagen. Die Unterkünfte sind so eingerichtet, dass Gäste die 1,5-Meter-Vorgabe einhalten können.
- "Der Vermieter der Location oder des Schiffes darf kein Catering stellen. Abholung und Lieferung ist möglich. Die Zubereitung von Speisen und Getränken durch Gäste selbst, beispielsweise in einer Gemeinschaftsküche, ist ebenfalls erlaubt." Wir können Mahlzeiten zu Ihrem Ferienhaus liefern. In beiden Ferienhäusern können Sie auch einfache Mahlzeiten selbst zubereiten.